Nicht vergessen: Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) mitbringen
Damit Ihr Besuch in unserer Praxis reibungslos abläuft, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre "Gesundheitskarte" mitzuführen.
Die "alte" Krankenversicherungskarte gilt ab 01.01.2015 nicht mehr.
Eingelesen werden muss die Versicherungskarte allerdings lediglich einmal pro Quartal:
1. Quartal: Januar bis März
2. Quartal: April bis Juni
3. Quartal: Juli bis September
4. Quartal: Oktober bis Dezember
Prophylaxe: Mindestens einmal im Jahr
Bei sorgfältiger Zahnpflege und normalem Zustand Ihrer Zähne sollten Sie mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung in unsere Praxis kommen. Bei anfälligen Zähnen sollten Sie auf Nummer sicher gehen und einen halbjährlichen Prophylaxe-Termin vereinbaren.
Nur mit regelmäßiger Prophylaxe (= PZR: Professionelle Zahnreinigung) kann man (laut vieler Studien belegt) Karies und Parodontitis (Knochenschwund) nachhaltig und dauerhaft verhindern.
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